
Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV-Prüfung)
Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften für Unternehmen Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus. Als Partner der GTÜ unterstützen wir, die Ingenieurbüro Willing & Koch GmbH & Co. KG, Kfz-Betriebe in Visselhövede bei den vielfältigsten Fragestellungen rund um den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit. Das umfasst auch die jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie die Festlegung von Prüfintervallen.
Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Sachverständigen sind kompetent geschult und immer auf dem neuesten Wissensstand. So können sie die Werkstattinhaberinnen und -inhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, und eventuelle Arbeitsausfälle sowie teure Folgekosten werden vermieden.
Welche Objekte unterliegen einer UVV/BGV-Prüfung im Kfz-Betrieb?
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
- Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
- Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber)
- Leitern und Tritte
- Flüssigkeitsstrahler
- Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinden)
- Rollenprüfstände
- Flüssiggasanlagen
- Verdichter
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- Lastaufnahmemittel
- Arbeitsplatzlüftung
- elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Bei Fragen zur Arbeitssicherheit und den geltenden BG-Vorschriften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.